|
Thema: Campingkocher im Reisegepäck
Aus aktuellem Anlass habe ich für Rucksacktouristen, die nach Kanada fliegen, und die Campingkocher
und Brennstoffflaschen im Gepäck mitführen, einmal die entsprechenden Gefahrengutvorschriften der
International Air Transport Association (IATA) zusammengestellt. Diese Gefahrengutvorschriften werden
international angewandt. Nur ist zu beachten, dass in manchen Fällen Lufttransportunternehmen, also
die Fluggesellschaften, in eigenem Ermessen Entscheidungen treffen können, ob sie laut der Dangerous
Goods Reguations erlaubten Gegenstände diese zum Transport zulassen, oder nicht.
Bestimmungen für Gefahrengüter, die durch Passagiere oder Besatzungsmitglieder befördert werden.
Camping Öfen und Treibstoffbehälter, die entzündbaren, flüssigen Treibstoff enthielten, können
transportiert werden, vorausgesetzt, dass der Treibstofftank des Camping Ofens und/oder der
Treibstoffbehälter von allem flüssigen Treibstoff vollständig entleert wurde, und die nötigen
Maßnahmen zum Ausschluss einer Gefahr getroffen wurden.
| Im Handgepäck erlaubt: |
Nein |
| Erlaubt im oder als aufgegebenes Gepäck: |
Ja |
| Die Erlaubnis der Luftverkehrsgesellschaft ist erforderlich: |
Ja |
Im Detail:
Camping Öfen und Brenstoffbehälter für Camping Öfen, die entzündbare Flüssigkeiten enthielten, können
mit der Bewilligung der Fluggesellschaft nur als aufgegebenes Gepäck transportiert werden unter der
Bedingung, dass der Brennstofftank des Camping Ofens und/oder Brennstoffbehälters vollständig von
allem flüssigen Brennstoff entleert wurde und Maßnahmen getroffen wurden, um die Gefahr vollständig
aufzuheben.
Um die Gefahr vollständig aufzuheben, ist der leere Tank und/oder Behälter für mindestens eine Stunde
auslaufen zu lassen und anschließend mindestens sechs Stunden unverschlossen zu lassen, damit
irgendwelche Brennstoffreste verdunsten können. Alternative Verfahren, wie die Zugabe von Speiseöl
zum Brennstofftank und/oder Behälter, um den Flammpunkt von Flüssigkeitsrückständen über dem
Flammpunkt einer entzündbaren Flüssigkeit anzuheben und anschließendes Entleeren des Brennstofftanks
und/oder Behälters sind ebenso zulässig. Der Brennstofftank und/oder Behälter ist mit der
Verschlusskappe fest zu verschließen und ist mit absorbierendem Material, wie Papierhandtücher umhüllt
und in einem Polyäthylen, oder gleichwertigen Beutel zu verpacken. Die Öffnung des Beutels ist dann
abzudichten oder zusammenzudrehen und mit einem elastischen Ring oder einer Schnur zu verschließen.
Wer also einen Campingkocher, Brennstoffbehälter in seinem aufzugebenden Gepäck transportieren will,
tut gut daran, sich mit seiner Fluggesellschaft in Verbindung zu setzen und sich zu erkundigen, ob
diese Gegenstände im Gepäck von der Gesellschaft akzeptiert werden.
Als Argumentationshilfe dient unter Umständen, dass mit diesen Gegenständen nach den Richtlinien der
IATA Dangerous Goods Regulations verfahren wurde.
Die Deutsche Lufthansa und Thomas Cook Airlines (Condor) erlauben übrigens den Transport von Kochern
und Brennstoffbehältern, wenn nach den DGR Richtlinien verfahren wurde.
Der Transport von Gaskartuschen im Gepäck ist übrigens streng verboten. Wer es dennoch versucht,
macht sich wegen Lufttransportgefährdung strafbar. Ebenso im Gepäck verboten sind Streichhölzer,
Feuerzeuge aller Art.
Sollten Sie noch Fragen zum o.a. Thema haben, stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
|